Heilpraktikerin verliehen durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt für Heilberufe Freie und Hansestadt Hamburg am 13. April 2011
Die berufsrechtliche Regelung bildet das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung
der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939:
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